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 1. Hinterlegungen

Für Wertpapierhinterlegungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Schwäbisch Hall im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart zuständig. 

Für alle übrigen Hinterlegungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Schwäbisch Hall, an welches die Hinterlegungen zentralisiert wurden, zuständig.