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Datum: 19.08.2025

Aktenzeichen: 25 Ga 42/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 5.635,35 € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.