Datum: 19.08.2025
Aktenzeichen: 25 Ga 42/25
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert des Rechtsstreits wird auf 5.635,35 € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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