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Datum: 21.05.2025

Aktenzeichen: 20 Ca 1290/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.000,- EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. Juli 2023 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 4.900,- EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. August 2023 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger weitere 10.338,56 EUR brutto zu zahlen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 22.238,56 EUR festgesetzt.
6. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.